IPC GmbH & Co.KG
- Büro Rosenheim -
Friedhofstraße 1
57520 Rosenheim
Tel.: (02747) 7700
Fax: (02747) 91 27 57
AGB
Stand 06-2015
- Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Weitergabe verpflichtet zum Schadenersatz.
- Unsere Angebote sind freibleibend. Der Zwischenverkauf bzw. eine Zwischenvermietung bleibt vorbehalten.
- Die Vertragsdauer wird bei Alleinaufträgen oder Allgemeinaufträgen mit dem Auftraggeber besonders vereinbart. Unterbleibt eine entsprechende Vereinbarung, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Mit Kauf-, Miet-, oder Pachtinteressenten wird keine zeitliche Bindung festgelegt.
- Die Objektangaben beruhen auf den Angaben des Auftraggebers und werden von uns nicht überprüft. Eine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben durch uns wird nicht übernommen.
- Ist ein durch uns angebotenes bzw. nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, so ist der Empfänger verpflichtet, uns die Vorkenntnis unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen.
- Wir sind auch berechtigt, für den anderen Teil (Verkäufer bzw. Käufer) entgeltlich tätig zu sein. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf uns Bezug zu nehmen.
- Mit dem Abschluss eines Kauf-, Miet-, oder Pachtvertrages, der durch unsere Vermittlung oder unseren
Nachweis zustande gekommen ist, ist die ortsübliche Vermittlungs-, oder Nachweisprovision zu zahlen.
Diese beträgt für das Bundesland Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen i.d.R. bei bebauten
Grundstückskäufen sowie bei Erwerb von Teileigentum für den Verkäufer und Käufer jeweils 3,57% der
Kaufsumme einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, mind. jedoch 3.570,00€ inkl. Mehrwertsteuer.
Bei unbebauten Grundstücken für den Verkäufer und Käufer jeweils 3,57% der Kaufsumme einschließlich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer, mind. jedoch 1.499,00€ inkl. Mehrwertsteuer. Bei Vermietungen und
Verpachtungen jeweils 2,38 Monatsmieten inkl. der Mehrwertsteuer für den Auftraggeber.
Die ortsübliche Vermittlungs-, oder Nachweisprovision für das Bundesland Hessen beträgt i.d.R. bei
bebauten Grundstückskäufen sowie bei Erwerb von Teileigentum für den Käufer 5,95% der Kaufsumme
einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, mind. jedoch 5.950,00€ inkl. Mehrwertsteuer. Bei
unbebauten Grundstücken für den Käufer 5,95% der Kaufsumme einschließlich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer, mind. jedoch 2.500,00€ inkl. Mehrwertsteuer. Bei Vermietungen und Verpachtungen
2,38 Monatsmieten inkl. der Mehrwertsteuer für den Auftraggeber.
Die Provision ist verdient und zahlbar bei Beurkundung eines Kaufvertrages bzw. dem Erbringen des
Nachweises eines Kaufinteressenten oder bei Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages. - Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von unserem Angebot abweichen.
- Bei Vertragsabschluss muss uns unverzüglich unter der Angabe des Objektes, der Vertragsschließenden und des Kaufpreises Mitteilung gemacht werden. Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.
- Alle Zahlungen sind zwischen den Vertragsparteien oder deren Beauftragten (Bank, Notar u.ä.) direkt zu leisten.
- Mündliche Abmachungen, die einen schriftlichen Auftrag ändern oder ergänzen, haben nur dann Gültigkeit, wenn Sie von den Vertragspartnern schriftlich bestätigt werden.
- Erfüllungsort und Gerichtstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentliche und rechtliche Sondervermögen ist, soweit rechtlich zulässig, der Firmensitz der IPC GmbH & Co.KG


